1. Einleitung & Allgemeines
«qualidrive.ch» von der Reist Telecom AG bietet eine Softwarelösung zur Digitalisierung der kompletten Fahrausbildung für Fahrschüler und verkauft diese an Fahrlehrer und Fahrschulen mit Wohnsitz in der Schweiz und Liechtenstein.
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) stellen einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und Reist Telecom dar.
Reist Telecom erbringt für den Kunden Dienstleistungen über das Internet (Software as a Service, „SaaS“). Hat der Kunde angestellte Fahrlehrer und/oder Administrationspersonal, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter den Vertrag und diese AGB erfüllen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Rechtsbeziehungen, welche sich aus dieser Nutzung ergeben.
2. Überlassen von Software zur Nutzung über das Internet
2.1. Softwareüberlassung
Reist Telecom stellt dem Kunden (und seinen Mitarbeitern) die Softwarelösung QualiDrive, in dem gewählten Umfang und in der aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung, zur Verfügung (Internetzugang – auch mobil wird vorausgesetzt). Zu diesem Zweck speichert Reist Telecom die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
Reist Telecom überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software, die in der Leistungsbeschreibung auf qualidrive.ch angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, sodass die Nutzung der Software unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.
2.2. Nutzungsrechte an der Software
Reist Telecom räumt dem Kunden das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software QualiDrive im Rahmen der SaaS-Dienste zu nutzen.
Die ausgelieferte Software bzw. -Applikation wird dem Kunden von Reist Telecom unter Lizenz zur Verfügung gestellt, nicht verkauft, und darf nur unter Einhaltung der Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genutzt werden.
Die Software bleibt Eigentum von Reist Telecom und alle Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt werden, sind Reist Telecom vorbehalten. Die Bedingungen gelten auch für alle von Reist Telecom zur Verfügung gestellten Software-Updates, die die Originalsoftware ersetzen und/oder erweitern, sofern nicht ein solches Update mit einer separaten Lizenz zur Verfügung gestellt wird; in diesem Fall gelten die Bedingungen dieser Lizenz.
Der Kunde darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten. Verboten ist insbesondere die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten oder ähnliches) der von dem Kunden eingesetzten Hardware (Arbeitsspeicher ausgenommen).
Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung der Software an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.
Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software durch Dritte ausgeschlossen ist.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, es zu unterlassen und anderen Personen nicht zu ermöglichen, den Quellcode der Software und ihrer Komponenten zu kopieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder zu versuchen, ihn abzuleiten oder abgeleitete Produkte der Software und ihrer Komponenten zu erstellen, oder ein Installationsprogramm für die Software und ihre Komponenten zu erstellen.
2.3. Data-Hosting
Reist Telecom überlässt dem Kunden auf einem Server Platz zur Speicherung seiner in Verbindung mit der Nutzung von QualiDrive erforderlichen Daten.
Reist Telecom trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet im Rahmen der technischen Möglichkeiten sicher und abrufbar sind.
Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstösst.
Reist Telecom ist verpflichtet, im Rahmen der technischen Möglichkeiten geeignete und zumutbare Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird Reist Telecom regelmässig Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie Firewalls installieren.
Der Kunde kann von Reist Telecom die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die zur Verwendung/Nutzung der Daten geeignete Software.
Nach Beendigung der Nutzung ist der Kunde noch während eines Monats (ab Beendigung) berechtigt, die Herausgabe seiner Daten zu verlangen. Reist Telecom ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden über diesen Zeitraum hinaus bei sich zu speichern. Sollte ein Kunde nach Ablauf der einmonatigen Frist die Herausgabe von Daten verlangen und sind diese bei Reist Telecom noch vorhanden, so gibt Reist Telecom die Daten nach Bezahlung der hierfür tatsächlich anfallenden Kosten an den Kunden heraus.
2.4. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen geboten ist.
Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag 08:00-17:00 Uhr. Bei schweren Fehlern (die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. erheblich eingeschränkt) erfolgt die Wartung in der Regel binnen 2 Stunden ab Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden. Reist Telecom wird den Kunden über die Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellstmöglich durchführen.
Die Verfügbarkeit des einzelnen SaaS-Dienstes beträgt 99,5% im Jahresdurchschnitt.
3. SARI-Kompatibilität
Die SARI Kompatibilität wird in Kooperation mit der Firma Kyberna AG angeboten. Die Firma Kyberna AG ist seit 2005 offizielle Betreuerin des SARI (System für Administration, Registrierung und Information) der asa (Vereinigung der Schweizer Strassenverkehrsämter).
Die Software QualiDrive ist technisch für eine Synchronisation mit SARI vorbereitet, dies im Rahmen des von SARI zugelassenen und vorbereiteten Umfangs an Datenaustausch. Um diese Synchronisation zwischen QualiDrive und SARI effektiv nutzen zu können, muss eine entsprechende Lizenz durch den Kunden direkt bei der Firma Kyberna AG erworben werden (Voraussetzung).
Die Lieferung und Verrechnung der für die Synchronisation zwischen QualiDrive und SARI notwendigen Lizenz von der Firma Kyberna AG erfolgt direkt über die Firma Kyberna AG. Reist Telecom garantiert keine fixierten Preise auf SARI-Lizenzkosten der Firma Kyberna AG. Das Partnerunternehmen kann die Preise für die Lizenzkosten jederzeit anpassen. Es gelten die jeweils gültigen Preislisten. Reist Telecom garantiert nicht die Funktionstüchtigkeit von SARI an sich, sondern nur die korrekte Synchronisation zwischen QualiDrive und SARI. Es ist Sache des Kunden, die SARI-Lizenzkosten pünktlich an die Firma Kyberna zu bezahlen.
Durch den Kauf der benötigten Lizenz kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und der Kyberna AG zustande. Damit gelten diesbezüglich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kyberna AG. Soweit gesetzlich zulässig schliesst Reist Telecom jede Gewährleistung für die Lizenz bezüglich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Lizenz zugänglich gemachten Informationen aus und tritt gleichzeitig im Umfang des Gewährleistungsausschlusses sämtliche zustehenden Ansprüche gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten an den Kunden ab. Bezüglich des Inhaltes der Gewährleistung gelten ausschliesslich der jeweiligen Bestimmungen des Herstellers oder Lieferanten.
Bei Aktivierung der Lizenz müssen die Nutzungsbestimmungen und Datenschutzbestimmungen der Kyberna AG akzeptiert werden, um eine vollständige Nutzung der Lizenz zu ermöglichen.
4. Booking-Site
Zum Leistungs-Umfang von QualiDrive gehört ebenfalls eine eigene Booking-Site (pro Kunde), über welche der Kunde seine Produkte und Services bewerben, vermarkten, verkaufen und/oder zur Bestellung, zum Kauf, zur Reservierung und zur Vermietung anbieten kann (sofern anwendbar). Auch können über die Booking-Site Fahrschüler ein Angebot, eine Buchung, eine Reservierung, einen Kauf oder eine Zahlung entdecken, suchen, vergleichen und durchführen.
Bei der Wahrnehmung eines Kundenangebotes kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Fahrschüler zustande. An diesen über die Booking-Site abgeschlossenen Verträgen ist Reist Telecom nicht beteiligt und übernimmt daher auch keine Garantie und Haftung hierfür.
Für diese Verträge gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien des Kunden, welche durch den Kunden selbst im eigenen QualiDrive-Nutzerkonto gepflegt und aktualisiert werden müssen.
5. Geo-Lokalisierung
5.1. Funktion Geo-Lokalisierung
Zum Leistungs-Umfang von QualiDrive gehört ebenfalls die Möglichkeit, gefahrene Strecken digital mittels Geo-Lokalisierung aufzuzeichnen. Voraussetzung dafür ist die korrekte Nutzung der separat im AppStore und PlayStore erhältlichen QualiDrive Mobile App.
5.2. Kompatibilität Geo-Lokalisierung
Die Kompatibilität der QualiDrive Mobile App iOS und Android wird für die jeweils aktuellen Versionen von iOS und Android sichergestellt. Eine Kompatibilität mit allen iOS und Android-Versionen, insbesondere älteren Versionen kann nicht gewährleistet werden.
5.3. Datenschutz in Verbindung mit Geo-Lokalisierung
5.3.1. Grundsatz
Reist Telecom legt grossen Wert auf den Schutz und den ordnungsgemässen Umgang mit personenbezogenen Daten und erhebt, verarbeitet und nutzt diese ausschliesslich in Übereinstimmung mit den nachfolgend beschriebenen Grundsätzen und unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzgesetze. Diese Datenschutzerklärung gilt für die QualiDrive App für iOS und Android. Im Rahmen der Anmeldung zur QualiDrive Mobile App werden folgende Daten vom Kunden bzw. effektiven Nutzer bzw. Mitarbeiter benötigt: E-Mail-Adresse und persönliches QualiDrive Passwort.
5.3.2. Erhobene, gespeicherte und bearbeitete Daten
Die Nutzung der QualiDrive App setzt die Erhebung, Speicherung und Bearbeitung von personenbezogenen Daten voraus. Dies umfasst, zusätzlich zu den oben genannten Daten, insbesondere die Erhebung, Speicherung und Bearbeitung der folgenden Daten:
- GPS-Position
- Daten zu Fahrten wie Informationen über zurückgelegte Fahrten, Start- und Endpunkt, Fahrtenlänge, gefahrene Zeit, etc.
- Daten wie Datum, Zeitpunkt, Dauer
- Informationen über das verwendete mobile Endgerät (Geräte ID, Hersteller, Typ und Version des Betriebssystems, Sprache, Version der GeoLoc App, etc.)
5.3.3. Zugriffsrechte der App
Zur Bereitstellung der Dienste über die App, benötigt Reist Telecom die folgenden Zugriffsrechte, die es Reist Telecom ermöglichen, auf bestimmte Funktionen des Endgeräts des Kunden resp. dessen Mitarbeiters zuzugreifen.
Vollständigen Zugriff auf den Ortungsdienst: Reist Telecom benötigt vollumfänglichen Zugriff auf den Ortungsdienst und alle damit zusammenhängenden Einstellungen (pro Gerätehersteller unterschiedlich), damit Reist Telecom-Standortdaten aufzeichnen kann. Sofern der Kunde die QualiDrive App bzw. Geo-Lokalisierung nutzen möchte, muss der Kunde bzw. Nutzer diese freigeben
5.3.4. Geteilte Daten
Datensätze, welche E-Mail-Adressen oder Namen enthalten sowie den Standort, werden nicht an Dritte weitergegeben. Jedoch werden diese Daten, mit Schülern des Kunden geteilt. Dies im Rahmen der Lernhistorie, falls der Kunde seinen Schülern die App zur Verfügung stellt. In diesem Fall werden die notwendigen Daten für die Aufzeichnung von Routen etc. an die verbundene Schüler-App weitergegeben.
5.3.5. Rechte bezüglich der Personendaten
Der Kunde hat das Recht, auf Antrag Auskunft über die von Reist Telecom zu Personen gespeicherten Daten zu erhalten. Ebenso hat der Kunde das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung. Der Kunde wendet sich dazu an den Support oder den zuständigen Ansprechpartner.
5.3.6. Verwendung Daten für andere Zwecke
Reist Telecom kann Daten für statistische Zwecke verwenden oder bereitstellen sowie für die eigene Weiterentwicklung und zur Erhaltung der Qualität der Dienstleistung nutzen. Dabei stellt Reist Telecom jederzeit sicher, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen und Fahrten möglich sind, indem die betroffenen Daten anonymisiert werden.
6. Online Bezahlung
6.1. Funktion Online Bezahlung
Zum Leistungs-Umfang von QualiDrive gehört ebenfalls die Möglichkeit, Zahlungen von Kunden mit Online Zahlungsmittel (wie z.B. Visa, Mastercard, Postfinance, Apple Pay, Google Pay, Twint, etc.) entgegen zu nehmen und zu verarbeiten. Reist Telecom hat dazu in Kooperation mit der Payrexx AG in Thun eine eigene Zahlungsplattform entwickelt, welche den Kunden als optionale Funktion angeboten wird.
Umfang der Funktion sowie deren Preise und Konditionen sind unter qualidrive.ch/preise beschrieben und definiert.
6.2. Voraussetzung für die Nutzung – GwG Prüfung
Damit ein Kunde die Funktion Online Bezahlung nutzen kann, muss vor dem Setup vorgängig aus gesetzlichen Gründen eine so genannte «GwG Prüfung» durchgeführt werden.
Das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz, GwG) vom 10. Oktober 1997 dient neben dem Strafgesetz, dass die eigentliche deliktische Handlung zur Erlangung von Vermögenswerten bestraft, der flankierenden, erweiternden Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie der Sicherstellung der Sorgfalt bei Finanzgeschäften, in dem es im Finanzsektor einheitliche Standards (Sorgfaltspflichten) auch im Nichtbankenbereich festlegt, um zu verhindern, dass verbrecherisch erlangtes Kapital/Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangen.
In diesem Sinne treten für Reist Telecom als Anbieter von Online-Zahlungsmöglichkeiten die Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes ein (GwG Art. 3 -8) in Kraft – als Voraussetzung für die Nutzung des Angebotes. Diese Sorgfaltspflichten definieren z.B. die Identifizierung der Vertragspartei, die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigen, Abklärungspflichten sowie z.B. Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.
Die Funktionen rund um Online-Zahlungsmöglichkeiten können erst durch den Kunden genutzt werden, wenn die GwG Prüfung vollständig abgeschlossen ist. Die speditive Erledigung dieses Prozesses liegt in den Händen des Kunden und ist Sache des Kunden. Für Verzögerungen im Ablauf kann Reist Telecom nicht verantwortlich gemacht werden.
6.3 Rolle Reist Telecom bei der Abwicklung einer Zahlung
Bei der Wahrnehmung eines Kundenangebotes kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Fahrschüler zustande. An diesen abgeschlossenen Verträgen ist Reist Telecom nicht beteiligt und übernimmt daher auch keine Garantie und Haftung hierfür.
Für diese Verträge gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien des Kunden, welche durch den Kunden selbst im eigenen QualiDrive-Nutzerkonto gepflegt und aktualisiert werden müssen.
Reist Telecom bietet die technische Plattform, um die Zahlung vom Fahrschüler an den Kunden für ein durch den Kunden definiertes Angebot an den Schüler abzuwickeln, den Geldfluss sicherzustellen und die diesbezügliche Administration gemäss Beschreibung der Funktion sicherzustellen.
6.4 Admin Funktion für Kunde im Backend
Der Kunde erhält gemäss Beschreibung der Funktion auf qualidrive.ch/preise Zugriff auf ein eigenes Backend, welches der Administration dient. Darin können z.B. alle Zahlungen einzeln gesichtet, jederzeit das eigene Guthaben geprüft oder Rückerstattungen vollzogen werden. Informationen bezüglich einzelner Transaktionen kann der Kunde jederzeit selber im Backend einsehen und ist nicht Teil des Supports.
6.5 Support
Generelle technische Fragen oder generelle Fragen zum Setup und zur Bedienung werden durch Reist Telecom bearbeitet und beantwortet und fallen somit unter die Regelung gemäss Punkt 8.2 der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Spezifische Fragen bezüglich einzelnen Zahlungsmittel, Zahlungsanbietern oder bestimmten Transaktionen können von Reist Telecom auch an die Partnerfirma Payrexx AG in Thun zur Beantwortung und Lösung weitergeleitet werden, welche als Kooperationspartner von Reist Telecom die Abwicklung der Zahlungen sicherstellt.
6.6 Spezielle Nutzungsbedingungen
In Verbindung mit der Nutzung der Funktion Online Bezahlung sowie der damit verbundenen Technologie, der verschiedenen angeschlossenen Zahlungsdienste und Intermediäre sowie der weiter damit verbundenen Datennutzung, dem Datenschutz sowie der Datensicherheit, gelten separate zusätzliche Nutzungsbedingungen unserer Partnerfirma Payrexx, welche integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung bilden. Die aktuellen Nutzungsbedingungen können hier eingesehen werden.
7. Updates
Reist Telecom entwickelt QualiDrive laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und mögliche kostenpflichtige Erweiterungen verbessern. Reist Telecom ist jedoch zur Bereitstellung von Updates/Upgrades oder zur Unterstützung der Software nicht verpflichtet.
Der Softwareumfang von QualiDrive wird grundsätzlich durch Reist Telecom festgelegt. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf qualidrive.ch. Reist Telecom ist bestrebt die Meinung seiner Kunden zu berücksichtigen und wird bei Bedarf Funktionen integrieren, erweitern, anpassen oder entwickeln.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Software können Teilfunktionen verändert werden oder substituiert werden. Über den Inhalt der Funktionalität der genutzten Software entscheidet allein Reist Telecom.
Individuelle Erweiterungen und Anpassungen der Funktionalität der Software müssen gesondert vereinbart werden und sind nicht Gegenstand des Leistungsumfangs.
Sollte Reist Telecom nach eigenem Ermessen Updates und/oder Upgrades für die Software („Updates“) bereitstellen, stimmt der Kunde zu, dass Reist Telecom diese Updates aus jeglichen Gründen und zu jeder Zeit kündigen kann.
8. Setup, Schulungen, Support
8.1. Setup und Schulungen
Die ordnungsgemässe Nutzung von QualiDrive bedarf einer vorgängigen Schulung. Kunden haben für die von Ihnen gewählten Funktionen einmalig eine Grundschulung verbindlich zu absolvieren. Die Schulungen werden im Rahmen des technischen Setups eines Kunden vorbereitet und müssen vor dem Go Live durchgeführt und bezahlt werden. Auf qualidrive.ch/preise werden Umfang und Kosten der Setup- und Konfigurationspauschalen pro Funktion beschrieben.
Reist Telecom hat das Recht, einen geplanten Go Live zu verschieben und dem Kunden den System Zugriff zu verweigern, wenn der Kunde seine Setup- und Konfigurationspauschalen nicht pünktlich bezahlt.
Individuelle Schulungen, welche auf Wunsch des Kunden und/oder über den auf qualidrive.ch/preise beschriebenen Leistungsumfang der angebotenen Schulungen hinausgehen, werden ebenfalls gemäss den Tarifen auf qualidrive.ch/preise separat verrechnet.
8.2. Support
Reist Telecom unterscheidet gemäss Angebot auf qualidrive.ch/preise unterschiedliche Stufen von Support. Details zu den verschiedenen Support Arten wie Leistungsumfang, Kommunikationskanal, Reaktionszeit werden auf qualidrive.ch/preise beschrieben. Je nach gewählter Support Art durch den Kunden, wird Reist Telecom Anfragen in der entsprechenden Frist, im entsprechenden Umfang sowie über die entsprechenden Kanäle beantworten.
Optionale Support Angebote gemäss qualidrive.ch/preise, welche jährlich verrechnet werden, sind jeweils per 1. Januar zur Zahlung fällig und für 12 Monate im Voraus zu bezahlen. Bei Start der Zusammenarbeit unter dem Jahr, wird der entsprechende Betrag pro rata temporis mit Go Live (Beginn der Nutzung) fällig. Anschliessend wird ordentlich bzw. jährlich per 1. Januar verrechnet.
Bei unterjähriger Beendigung der Zusammenarbeit erfolgt keine nachträgliche Rückerstattung von bereits bezahlten optionalen Support Angeboten.
Individueller Support, welcher über den auf qualidrive.ch/preise beschriebenen Leistungsumfang hinausgeht, wird ebenfalls gemäss den Tarifen auf qualidrive.ch/preise separat verrechnet.
9. Angebote und Preise
Die Angebote auf qualidrive.ch richten sich ausschliesslich an Kunden mit Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein.
Sämtliche Angebote der Reist Telecom auf qualidrive.ch sind unverbindlich. Reist Telecom bleibt frei, die Angebotspakete und Preise ohne Vorankündigung zu ändern. Es gelten die jeweils aktuellen Angebotspakete und Preise gemäss Leistungsbeschreibung auf qualidrive.ch/preise zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung.
Die aktuellen Preise sind in Schweizer Franken (CHF) exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen. Nebenkosten wie zum Beispiel Versand- und Verpackungskosten oder Zuschläge für bestimmte Zahlungsmittel sind im Preis nicht enthalten und werden zusätzlich verrechnet.
Reist Telecom ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden und mit einer Frist von 1 Monat eine Anpassung der Preise und Leistungsinhalte vorzunehmen. Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur ausserordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. Anlässlich dieser ausserordentlichen Kündigung fallen für den Kunden keine Gebühren an.
10. Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, Reist Telecom für die Überlassung von Software sowie das Data-Hosting gemäss Bestimmungen zu bezahlen.
QualiDrive Funktionen oder Leistungen werden gemäss Angebot auf qualidrive.ch/preise entweder pro Schüler oder pro Kunde/Firma abgerechnet.
10.1. Abrechnung pro Schüler
Für Funktionen oder Leistungen, welche pro Schüler abgerechnet werden, gilt folgendes:
- Abrechnungsgrundlage bilden, die während einem Kalendermonat erstellten bzw. eröffneten Schüler (es gilt das Datum der Erstellung eines Schülers) sowie der gemäss Vertrag vereinbarte Preis pro Schüler (zzgl. Gesetzlicher MwSt).
- Schüler werden pro Kunde nur einmal verrechnet.
- Als Schüler gelten Fahrschüler oder Kursteilnehmer.
- Die Verrechnung der erstellten Schüler erfolgt durch Reist Telecom monatlich jeweils am 1. Arbeitstag eines neuen Monats für den vergangenen Monat.
- Die Rechnung wird als PDF-Dokument digital zugestellt (E-Mail und/oder als Download).
- Zustellung einer Papier Rechnung auf Wunsch des Kunden wird mit CHF 2.90 pro Rechnung verrechnet.
- Die Rechnungen für die monatlich erstellten Schüler sind jeweils nach 30 Tagen netto zur Zahlung fällig.
- Der Kunde wird jeweils einige Tage vor Fälligkeit der monatlichen Rechnung automatisch erinnert.
- Wird die Zahlung durch den Kunden nicht pünktlich geleistet, wird der QualiDrive Zugang automatisch ohne weitere Erinnerung gesperrt, bis die offenen Rechnungen beglichen werden.
- Der Kunde hat die Möglichkeit, in seinem QualiDrive Zugang tagesaktuell die Abrechnungsgrundlage jederzeit einzusehen.
10.2. Abrechnung pro Kunde pro Jahr
Für Funktionen oder Leistungen, welche pro Kunde jährlich abgerechnet werden, gilt folgendes:
- Abrechnungsgrundlage bilden die definierten Services/Leistungen sowie der dafür vereinbarte Preis (zzgl. gesetzlicher MwSt).
- Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt pro Kunde.
- Die Verrechnung dieser Leistungen erfolgt pro Kalenderjahr im Voraus.
- Die Verrechnung der definierten Services/Leistungen erfolgt durch Reist Telecom jährlich Ende November für das folgende Jahr mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen netto.
- Die Rechnung wird als PDF-Dokument digital zugestellt (E-Mail und/oder als Download).
- Zustellung einer Papier Rechnung auf Wunsch des Kunden wird mit CHF 2.90 pro Rechnung verrechnet.
- Wird die Zahlung durch den Kunden nicht pünktlich geleistet, werden die definierten Services/Leistungen eingestellt, bis die offenen Rechnungen beglichen werden.
- Bei unterjährigem Start der Erbringung der Services/Leistungen, werden diese vom jeweiligen Startdatum bis zum Ende des laufenden Jahres pro rata temporis abgerechnet (anschliessend regulär pro Kalenderjahr).
- In diesem Fall erfolgt die Verrechnung der Services/Leistungen zum Start der Erbringung der Leistungen und sind mit Start der Erbringung der Services/Leistungen fällig.
10.3. Setup- & Konfigurationspauschalen
Für die Nutzung von QualiDrive fallen mit Beginn der Nutzung pro Kunde Pauschalbeträge für Setup- und Konfiguration an (Setup- & Konfigurationspauschalen). Die Setup- & Konfigurationspauschalen werden auf qualidrive.ch/preise beschrieben.
Für Setup- und Konfigurationspauschalen gilt folgendes:
- Abrechnungsgrundlage bilden die genutzten Funktionen und die entsprechenden Preise gemäss qualidrive.ch/preise (zzgl. gesetzlicher MwSt).
- Die Verrechnung von Setup- und Konfigurationspauschalen erfolgt einmalig pro Kunde jeweils zu Beginn der Nutzung einer jeweiligen Funktion.
- Die Verrechnung von Setup- und Konfigurationspauschalen erfolgt durch Reist Telecom jeweils im Voraus auf den definierten Beginn der Nutzung.
- Die Rechnung wird als PDF-Dokument digital zugestellt (E-Mail und/oder als Download).
- Zustellung einer Papier Rechnung auf Wunsch des Kunden wird mit CHF 2.90 pro Rechnung verrechnet.
- Wird die Zahlung durch den Kunden nicht pünktlich geleistet, wird der geplante Start der Nutzung mindestens so lange verschoben, bis die offenen Rechnungen beglichen werden.
10.4. Monatliche Update & Hosting Gebühren
Für die Nutzung von QualiDrive fallen mit Beginn der Nutzung pro Kunde prozentual monatliche Gebühren für Update- und Hosting an (Update- & Hosting Gebühren). Die Update- & Hosting Gebühren werden auf qualidrive.ch/preise beschrieben.
Für Update- & Hosting Gebühren gilt folgendes:
- Abrechnungsgrundlage bilden die definierten Setup & Konfigurationspauschalen der einzelnen Funktionen sowie der dafür vereinbarte Preis (zzgl. gesetzlicher MwSt).
- Die Verrechnung der Update- & Hosting Gebühren erfolgt monatlich, unabhängig ob Schülerzugänge erstellt worden sind.
- Die Rechnung wird als PDF-Dokument digital zugestellt (E-Mail und/oder als Download).
- Zustellung einer Papier Rechnung auf Wunsch des Kunden wird mit CHF 2.90 pro Rechnung verrechnet.
- Wird die Zahlung durch den Kunden nicht pünktlich geleistet, wird der QualiDrive Zugang automatisch ohne weitere Erinnerung gesperrt, bis die offenen Rechnungen beglichen werden.
10.5. SMS
Der Versand von SMS via QualiDrive und dessen Abrechnung erfolgt nach dem Prinzip «Pay as you go».
Für SMS-Kosten gilt folgendes:
- Abrechnungsgrundlage bilden die gemäss qualidrive.ch/preise (zzgl. gesetzlicher MwSt) gültigen Preise.
- Der Kunde bestellt bei Reist Telecom per E-Mail die gewünschte Anzahl SMS.
- Die Verrechnung von SMS erfolgt durch Reist Telecom jeweils unmittelbar basierend auf der bestellten Menge.
- Die Rechnung wird als PDF-Dokument digital zugestellt (E-Mail und/oder als Download).
- Zustellung einer Papier Rechnung auf Wunsch des Kunden wird mit CHF 2.90 pro Rechnung verrechnet.
- Die bestellte Menge an SMS wird dem Kunden nach Bezahlung der Rechnung in seinem QualiDrive Account gutgeschrieben bzw. aufgeschaltet.
- Wird die Zahlung durch den Kunden nicht pünktlich geleistet, werden die bestellten SMS nicht aufgeschaltet, bis die offenen Rechnungen beglichen werden.
- Laufzeit / Änderung / Kündigung / Auflösung
11.1. Vertragsabschluss
Mit der Unterzeichnung des Vertrages beginnt das Vertragsverhältnis. Der Start der Nutzung beginnt gemäss Punkt 10.3 sobald die entsprechenden Rechnungen bezahlt wurden.
11.2. Laufzeit
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und läuft jeweils, bis er entweder mit einer neuen Version ersetzt oder schriftlich gekündigt wird.
11.3. Änderung
11.3.1. Erweiterung Funktionen oder Leistungen
Wird der Umfang an genutzten Funktionen oder Leistungen erweitert, so wird der Vertrag ersetzt und neu unterzeichnet. Für die zusätzlich bzw. neu genutzten Funktionen per Datum Beginn Nutzung fallen entsprechende Setup- und Konfigurationspauschalen gemäss Punkt 10.3 sowie Update & Hosting Gebühren gemäss Punkt 10.4 an. Zudem ändert per Datum Beginn Nutzung die Abrechnungsbasis pro eröffneten Schüler gemäss Punkt 10.1 sowie die Update & Hosting Gebühren gemäss Punkt 10.4 und / oder es erfolgt die Abrechnung neu genutzten Leistungen gemäss Punkt 10.2.
11.3.2. Reduktion Funktionen oder Leistungen
Wird der Umfang an genutzten Funktionen oder Leistungen reduziert, so wird der Vertrag ersetzt und neu unterzeichnet. Dies ist jederzeit und ohne Fristen möglich. Allerdings fallen pro nicht mehr genutzte Funktion pauschal und einmalig CHF 150 an Änderungspauschalen an. Zudem ändert per Datum Beginn Nutzung die Abrechnungsbasis pro eröffneten Schüler gemäss Punkt 10.1 sowie die Update & Hosting Gebühren gemäss Punkt 10.4, sofern die Änderungspauschalen pünktlich bezahlt wurden. Wird die Zahlung der Änderungspauschalen durch den Kunden nicht pünktlich geleistet, wird der geplante Start der Nutzung (neue Abrechnungsbasis pro Schüler gemäss Punkt 10.1) mindestens so lange verschoben, bis die offenen Rechnungen beglichen werden.
Der Zugriff auf Daten, welche im Zusammenhang mit einer zukünftig nicht mehr genutzten Funktion in QualiDrive vorhanden sind, ist weiterhin gewährleistet, auch wenn die Funktion nicht mehr genutzt wird. Beispiel: Informationen über in der Vergangenheit durchgeführte Kurse und deren Teilnehmer, falls die Kursverwaltung nicht mehr genutzt wird.
Bereits bezahlte Beträge für Leistungen, welche gemäss Punkt 10.2, Punkt 10.3 oder Punkt 10.4 pro Kunde pro Jahr, pro Monat oder einmalig verrechnet werden, werden bei Beendigung oder nicht Weiterführung der Nutzung nicht zurückerstattet. Dafür fallen bezüglich dieser Leistungen keine Änderungspauschalen an.
11.4. Kündigung / Auflösung
Der Vertrag kann jederzeit von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für Reist Telecom insbesondere dann vor,
a) wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt wurde
b) wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einer Monatsrechnung im Verzug ist und sie unter Setzung einer Nachfrist von 5 Arbeitstagen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde
c) wenn der Kunde bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift
Nach Beendigung des Vertrags muss der Kunde die Nutzung der Software einstellen.
12. Gewährleistung / Haftung
Reist Telecom leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste gemäss den Bestimmungen in diesen Vertrag Gewähr.
Soweit zulässig, werden die Software und SaaS Dienste wie besehen („as is“) ohne Mängelgewähr und ohne sonstige Gewährleistung bereitgestellt. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, soweit zulässig, die Software und SaaS Dienste im Hinblick auf ausreichende Qualität, Leistung, Genauigkeit und Aufwand auf eigene Gefahr zu nutzen.
Fügt der Kunde selbständig andere Applikationen oder andere Elemente seiner Hardware hinzu oder entfernt sie, kann dies zu Fehlfunktionen oder limitierter Leistung von QualiDrive führen. Reist Telecom kann für derartige Fehlfunktionen nicht verantwortlich gemacht werden. Die Wiederherstellung in solchen Fällen geht zu Lasten des Kunden.
Reist Telecom und seine Lizenzgeber weisen hiermit alle ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlich festgelegten Gewährleistungen und Bedingungen hinsichtlich der Software und Dienste von sich, hierin eingeschlossen aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen und/oder Bedingungen der Marktfähigkeit, der zufriedenstellenden Qualität, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Genauigkeit, des ungestörten Besitzes und der Nichtverletzung der Rechte Dritter.
Reist Telecom gewährleistet nicht, dass die ungestörte Nutzung der Software oder Dienste nicht beeinträchtigt wird, dass die in der Software und den Diensten enthaltenen Funktionen den Anforderungen des Kunden entsprechen, dass die Ausführung der Software oder Dienste störungs- oder fehlerfrei erfolgt oder dass Fehler an der Software oder den Diensten behoben werden können.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schliessen Reist Telecom und ihre Lizenzgeber jegliche Haftung gegenüber des Kunden (oder jedem Dritten) für Kosten für die Beschaffung von Ersatzprodukten oder -diensten, entgangenen Gewinn, Verlust von Daten bzw. Informationen, oder andere konkrete und sonstige Folgeschäden, die sich in irgendeiner Weise aus der Zurverfügungstellung, der Lizenzierung, der Nutzung oder der mangelnden Verwendungsfähigkeit von Produkten oder Diensten ergeben, ungeachtet der Haftungsgrundlage, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Schaden, der direkt oder indirekt durch die Nutzung von QualiDrive entsteht.
Der Kunde verpflichtet sich, Reist Telecom von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und Reist Telecom sämtliche Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
Reist Telecom ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Reist Telecom hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht vollumfänglich entkräftet ist.
In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die gegenseitige Haftung der Vertragsparteien auf den Betrag der monatlichen Zugangsgebühren in den letzten zwölf Monaten vor Entstehung des Schadens beschränkt.
13. Datenschutz / Geheimhaltung
Reist Telecom verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne Ermächtigung des Kunden nicht an aussenstehende Dritte weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Reist Telecom erforderlich ist.
Reist Telecom ist berechtigt, den Kunden – dessen schriftlichen Widerspruch vorbehalten – öffentlich als Referenz zu nennen und Allgemeines in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen.
Reist Telecom und seine Agenten sammeln, verwalten, verarbeiten und verwenden technische Informationen, Diagnoseinformationen und damit verbundene Informationen, einschliesslich, aber nicht hierauf beschränkt, Informationen über qualidrive.ch und QualiDrive, die Hardware, ihr System und ihre Anwendungssoftware, über Peripheriegeräte und andere damit verbundene Geräte, die regelmässig gesammelt werden, um die Bereitstellung von Updates, Produktunterstützung und Diensten für den Kunden (bei Bedarf) in Zusammenhang mit QualiDrive zu ermöglichen und die Einhaltung der Bedingungen zu überprüfen. Reist Telecom kann diese Informationen nutzen, sofern der Kunde anhand dieser nicht identifiziert werden kann, um ihre Produkte oder Dienste für Kunden zu verbessern.
Reist Telecom ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ermächtigt, anonymisierte Nutzerdaten für betriebliche Zwecke (insb. Marktforschung, Statistik) zu speichern, auszuwerten und gegebenenfalls ausgewählten Dritten anonymisiert zu Verfügung zu stellen. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
14. Marketing
Reist Telecom kann Ihren Kunden anbieten, Promotionen und Sonderangebote für Schüler zur Verfügung zu stellen oder zu kommunizieren. Dabei werden den Schülern der Kunden gezielt, personalisiert und unverbindlich Sonderangebote kommuniziert. Dieser Vorgang erfolgt nur nach vorgängiger expliziter Einwilligung der Kunden. Im Weiteren verpflichten sich Kunden, in Ihren eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien entsprechende Hinweise zu vermerken.
Reist Telecom kann Ihren Kunden ferner auch QualiDrive Funktionen anbieten, welche die Kommunikation und Vermarktung von Angeboten des Kunden an seine Schüler unterstützt oder automatisiert. Dabei kann QualiDrive Kommunikation und Vermarktung des Kunden gegenüber seinen Schülern resp. Endkunden über verschiedene Kanäle unterstützen (Social Media, E-Mail, etc.). Sollte der Kunde allfällige derartige Funktionen von QualiDrive nutzen, ist er verpflichtet in seinen eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien entsprechende Hinweise zu vermerken.
15. Immaterialgüterrechte
Alle Immaterialgüterrechte an den Dienstleistungen, der Software, der Website und der Dokumentation über die Dienstleistungen verbleiben im Eigentum der Reist Telecom.
Reist Telecom hat das alleinige Nutzungsrecht an sämtlichen Informationen in der Software (bspw. Beschreibungen, Bilder, Fotos, Texte etc.), ausser all denjenigen Informationen, welche durch den Kunden selbst in QualiDrive hochgeladen wurden. Kundeninformationen (insbes. Angaben zu Verfügbarkeit, freien Plätzen etc.) sind jedoch ohne Gewähr.
16. Schlussbestimmungen
Bei allfälligen Unklarheiten und/oder Widersprüchen zwischen dem deutschen, und/oder dem französischen Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich der deutsche Text massgebend.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dem zuständigen Gericht für ungültig bzw. nicht durchsetzbar erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin in Kraft. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, bleibt die Bestimmung soweit in Kraft, als sie gültig oder durchsetzbar ist.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung können jederzeit geändert werden, wobei die jeweils aktuelle Fassung unter qualidrive.ch publiziert wird.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien die ordentlichen Gerichte des Kantons Solothurn.